Testaments-Spende / Zustiftung

Die Testaments-Spende / Zustiftung

Ein Teil Ihres Lebenswerks für die Bürgerstiftung ihrer Stadt.

Sie haben den Wunsch sich auch über ihr Lebensende bürgerschaftlich zu engagieren?

Besonders Menschen, die keine Erben haben, verspüren oft das Bedürfnis ihrem Lebenswerk über den Tod hinaus einen sinnvollen Zweck zu geben und weiterhin Gutes zu tun.

Damit kann zum Beispiel verhindert werden, dass das Erbe richtungslos in den Staatshaushalt fällt.

Wer sein Vermögen oder Teile davon langfristig in die Region der Bürgerstiftung und die Förderung des kulturellen und gemeinschaftlichen Lebens investieren möchte, findet in der Bürgerstiftung einen verlässlichen Partner.

Der Erblasser kann auf Wunsch selbst bestimmen, ob mit seinem Erbe ein gezieltes Projekt gefördert werden soll oder ob es in das Kapital der Bürgerstiftung fließen soll und somit die gesamte Arbeit der Stiftung unterstützt.

Sie haben die Möglichkeit die Bürgerstiftung in Ihrem Testament als Erbin, Teilerbin oder Vermächtnisnehmerin für einen bestimmten Betrag oder Vermögenswert einzusetzen.

Die Bürgerstiftung ist als gemeinnützig anerkannt und damit von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Sie können auch eine Spende bzw. Zustiftung über Ihr Testament regeln, wenn Sie das wünschen.

Dies ist ein häufig gern angewandte Möglichkeit – oft steht in einem solchen Fall ein größeres Kapital zur Verfügung, das der Verstorbene für gemeinnützige Zwecke vorsieht.

Gerne beraten wir Sie, wenn Sie daran Interesse haben.