Die Testaments-Spende / Zustiftung

Sie haben den Wunsch, sich auch über ihr Lebensende bürgerschaftlich und nachhaltig zu engagieren, damit Ihre Heimatstadt Heppenheim lebenswert bleibt und Sie auf diese Weise zusätzlich in guter Erinnerung behält?

Besonders Menschen, die keine Erben haben, verspüren oft das Bedürfnis ihrem Lebenswerk über den Tod hinaus einen sinnvollen Zweck zu geben und weiterhin über Jahrzehnte Gutes zu tun.

Damit kann zum Beispiel verhindert werden, dass das Erbe richtungslos in den Staatshaushalt fällt.

Wer sein Vermögen oder Teile davon langfristig in die Region der Bürgerstiftung und die Förderung des kulturellen und gemeinschaftlichen Lebens investieren möchte, findet in der Bürgerstiftung einen vertrauenswürdigen und verlässlichen Partner.

Der Erblasser kann auf Wunsch selbst bestimmen, ob mit seinem Erbe ein gezieltes Projekt gefördert werden soll oder ob es in das Kapital der Bürgerstiftung fließen soll und somit die gesamte Arbeit der Stiftung unterstützt.

Sie haben die Möglichkeit die Bürgerstiftung in Ihrem Testament als Erbin, Teilerbin oder Vermächtnisnehmerin für einen bestimmten Betrag oder Vermögenswert als Zustiftung (oder Spende) einzusetzen.

Die Bürgerstiftung ist als gemeinnützig anerkannt und damit von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Wir haben für solche Fragen einen Ratgeber erstellt, den Sie hier gerne herunterladen und auch weitergeben können.

Gerne beraten wir Sie kostenfrei, wenn Sie daran Interesse haben.

Auch weitere juristisch erfahrene Berater unserer Region haben sich bereit erklärt, Sie kostenfrei zu beraten. Dann sollten Sie auch bereit sein, für die Bürgerstiftung etwas zu spenden oder zu stiften.

Sie finden die entsprechenden Namen und Kontaktinformationen im folgenden Dokument.