Zustiftung
Zuwendungen an die Bürgerstiftung in Form sog. Zustiftungen sind eine Möglichkeit, das Stiftungsvermögen zu vergößern und dadurch „dauerhaft“ zu unterstützen, denn das Stiftungsvermögen bleibt für immer erhalten.
Werden Sie Stifter!
Sie können dem Stiftungskapital der Bürgerstiftung einen Betrag zu stiften. Dieses Geld bleibt auf Dauer erhalten. Nur die Erträge werden für die Stiftungsarbeit verwendet.
Durch eine Zustiftung ab 250 Euro werden Sie im Stifterforum der Bürgerstiftung aufgenommen und können demokratisch mitbestimmen was in der Stiftung geschieht.
Durch eine Große Zustiftung ab 25.000 Euro werden Sie in das Stifterforum der Bürgerstiftung aufgenommen und können die Verwendung Ihrer Zustiftung selbst bestimmen.
Einmal im Jahr, wird durch den Stiftungsrat das Stifterforum zu einer Veranstaltung eingeladen wo aktuell über die Entwicklung der Stiftung und die Projektarbeit berichtet wird.
Aufgrund der Gemeinnützigkeit der Bürgerstiftung sind Zustiftungen steuerbegünstigt, d.h. bei Einkommensteuererklärung vom Einkommen steuerlich absetzbar.
Sie erhalten natürlich auch eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt.
Bitte verwenden Sie für Ihre Zustiftung die hier verfügbare Zustiftungserklärung.
Bankverbindung:
Sparkasse Starkenburg
IBAN: DE26 5095 1469 0000 2000 06
BIC: HELADEF1HEP
oder:
Volksbank Darmstadt Mainz
IBAN: DE62 5519 0000 0094 4440 15
BIC: MVBMDE55
(bitte ab 25.000€ ggfs. Zweck der Zastiftung mit angeben!)
Steuernummer:
005 250 80865
(Finanzamt Bensheim)