Zustiftungen
Das Stiftungskapital
Wie jede Stiftung besitzt auch unsere Bürgerstiftung ein Vermögen, das durch Zinsen und Wachstum die Grundlage dafür darstellt, dass die Stiftung Kapital für gemeinnützige Aktivitäten verwenden kann.
Dieses Stiftungskapital bleibt unangetastet und deshalb erhalten – lediglich Zinsen und sonstige Einnahmen (z.B. aus Spenden) kann die Stiftung für Projekte ausgeben.
Zustiftung – Erhöhung des Stiftungskapitals
Um das Stiftungskapital zu erhöhen, können sich Privatpersonen, Firmen oder auch öffentliche Organisationen mit Hilfe sog. „Zustiftungen“ an der Stiftung beteiligen.
Unsere Stiftung hatte am 31.12.2016 ein Kapital von € 55.850, am 31.12.2017 waren es bereits € 141.075.
Spenden
Als Spenden standen bis 31.12.2017 bereits etwa € 12.000 zur Verfügung.
Fühlen Sie sich angesprochen? Gerne können Sie hier die Formblätter für Zustiftungen und Spenden herunter laden.